Die Narren sind los: So macht Karneval auch im Büro Spaß
Für die Narren und Jecken des Landes nähert sich die fünfte Jahreszeit ihrem Höhepunkt. Was traditionell am 11. November um 11.11 Uhr beginnt, findet in den folgenden Wochen in den Hochburgen ein fulminantes Finale. Nicht in allen Regionen Deutschlands teilt man die Begeisterung für den Karneval oder für die Fastnacht. Was in Köln, Düsseldorf und Mainz akzeptiert wird, ist in Berlin oder Hamburg vielleicht nicht gerne gesehen. Im Zweifel gilt: Weniger ist mehr. Wer sich nicht ganz sicher ist, wie der Arbeitgeber zur fünften Jahreszeit steht, fragt besser nach und hält sich notfalls zurück, und verlegt die Feier in die arbeitsfreie Zeit.
Mit der Krawatte geht es los
Der Brauch, den Herren der Schöpfung die Krawatte abzuschneiden, sorgt in den Karnevalshochburgen sicher nicht für überraschte Gesichter. Die eine oder andere alte Krawatte wird sogar mit Absicht ausgeführt, damit sie abgeschnitten und später entsorgt werden kann. Dabei haben die närrischen Weiber ebenso ihren Spaß wie die Herren. Doch schon mit diesem eher witzigen und harmlosen Ritual kann man sich als Arbeitnehmer heftigen Ärger einhandeln. Im schlimmsten Fall ist man sogar schadenersatzpflichtig, wenn eine teure Designerkrawatte aus Seide beschädigt wird. Wer weiß, dass der Vorgesetzte oder der Arbeitgeber Spaß versteht, kann diese Sitte natürlich gerne mitmachen. Anderenfalls gilt: Die Schere bleibt im Schrank, damit man sich nicht einer Verletzung des Betriebsfriedens schuldig macht.
Kein Anspruch auf freie Tage
Im deutschen Arbeitsrecht ist für den Rosenmontag oder den Fastnachtdienstag kein gesetzlicher Feiertag vorgesehen. In den karnevalsbegeisterten Regionen schließen viele Firmen und gewähren Sonderurlaub. Dieser muss üblicherweise mit Überstunden verrechnet werden. Wenn der Arbeitgeber so etwas anbietet und wenn sich vielleicht sogar eine Betriebsübung etabliert hat, arbeiten weder Narren noch die weniger närrischen Kollegen an diesen Tagen. Einen Anspruch auf freie Tage gibt es aber nach dem Arbeitsrecht in Deutschland nicht. Wer also feiern will oder die Umzüge besuchen will, muss sich im Notfall zwei Tage Urlaub nehmen und diese auch ordnungsgemäß und frühzeitig beim Arbeitgeber anmelden.
Glitter und Glitzer darf in Ausnahmefällen sein
Bei der Frage nach der Kostümierung achtet man als Arbeitnehmer ebenfalls auf das, was im Unternehmen üblich ist. Wer nicht im direkten Kundenkontakt steht, darf vielleicht mit etwas Glitzer und Lametta im Gesicht und in den Haaren auftauchen. Dabei sind aber die Arbeitsschutzvorschriften unbedingt einzuhalten. Wer dazu verpflichtet ist, Schutzkleidung zu tragen, muss diese auch an Fastnacht anlegen. Steht man im direkten Kontakt mit Kunden, ist eine Kostümierung sicher nicht erlaubt. Das ist verständlich, denn niemand möchte sich bei der Bank oder bei einem Anwalt von einem Piraten oder von einem Indianer beraten lassen. Bei jeder Maskierung ist außerdem darauf zu achten, dass Arbeitsmittel oder die Kleidung von Kollegen nicht beschädigt und verschmutzt werden. Die Farben sind oft nur schwer aus Hosen und Jacken zu entfernen, und wer sich nicht schadensersatzpflichtig machen will, geht entsprechend sparsam und vorsichtig mit Makeup, Haarspray und Co. um.
Die Frage nach dem Alkohol
Auch in der närrischen Zeit hat der Arbeitgeber das Recht, den Genuss von Alkohol am Arbeitsplatz vollständig zu verbieten. Wer dieses Verbot missachtet, begeht eine Verletzung der Arbeitspflichten und riskiert dann sogar eine Abmahnung. Ist ein Gläschen Sekt am Arbeitsplatz von Zeit zu Zeit erlaubt, spricht nichts gegen eine kleine Feier mit den Kollegen. Dazu muss der Arbeitgeber aber unbedingt sein Einverständnis geben, damit man unangenehme arbeitsrechtliche Konsequenzen von Anfang an vermeidet.
Die 10 Gebote op Kölsch (Die 10 Gebote auf Kölsch)
Hier nun die “ware Geschischte mit dämm Moses un dänne zehn Rejeln”. (Hier nun die wahre Geschichte mit Moses und den zehn Regeln):
- Et es, wie et es: Siehe den Tatsachen ins Auge.
- Et kütt, wie et kütt: Habe keine Angst vor der Zukunft.
- Et hätt noch immer jot jejange: Lerne aus der Vergangenheit.
- Wat fott es, es fott: Jammere den Dingen nicht nach.
- Et bliev nix, wie et wor: Sei offen für Neuerungen.
- Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domit: Sei kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen.
- Wat wellste maache: Füge Dich in Dein Schicksal.
- Maach et jot, ävver nit ze of: Achte auf Deine Gesundheit.
- Wat soll dä Quatsch: Stelle immer erst die Universalfrage.
- Drinkste eine met: Komme dem Gebot der Gastfreundschaft nach!
Quellen
- https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/narrenfreiheit-im-buero-ratgeber-der-ig-metall-was-arbeitnehmer-im-karneval-duerfen/
- https://www.merkur.de/leben/narren-im-buero-was-jecken-beachten-sollten-zr-4709583.html
- http://www.sueddeutsche.de/news/leben/buntes-narren-im-buero-was-jecken-beachten-sollten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150112-99-02621