Steuerzahlungen sind für junge Unternehmen so überflüssig wie ein Besuch beim Zahnarzt. Das jedenfalls ist wohl die vorherrschende Meinung, wenn man Existenzgründer und Kleinunternehmer befragt, die sich gerade einen eigenen Betrieb aufbauen. Wer wenig verdient, zahlt wenige Steuern, wer viel verdient, muss einen großen Teil der Gewinne als Steuer abführen. Vom Standpunkt des Gesetzgebers aus betrachtet mag das nachvollziehbar sein. Doch am Ende möchte jeder möglichst wenige Steuern zahlen. Was also können Jungunternehmer und kleine Betriebe tun, um ihre Steuerlast ganz legal zu reduzieren?
Betriebsausgaben mindern den Gewinn
Als erste Maßgabe gilt, dass ein hoher Gewinn zwar im Interesse des Unternehmers ist, dass er aber auch die Steuerzahlung in die Höhe treibt. Deshalb sollte man alle Mittel ausschöpfen, um den realisierten Gewinn des Geschäftsjahres zu reduzieren. Es gibt eine ganze Reihe von Ausgaben, die ein Jungunternehmer ansetzen kann, um den Gewinn zu verringern. Wer im Zweifel ist, ob eine Position abzugsfähig ist, gibt sie in der Steuererklärung an. Im schlimmsten Fall verweigert das Finanzamt den Abzug, ein Versuch ist es aber auf jeden Fall wert. Doch welche einzelnen Positionen erkennt das Finanzamt als Ausgaben üblicherweise an?
Mietzahlungen wirken steuersenkend
Arbeitsgeräte aller Art sollte man mieten. Wer Notebooks, Telefonanlagen und ähnliche Geräte im Büro nutzt, kann diese natürlich kaufen. Allerdings lassen sich Mietzahlungen steuerwirksam absetzen. Sofern das Gerät für die Ausübung der betrieblichen Aufgabe nötig ist, sind die Kosten dafür abzugsfähig, sie verringern den zu versteuernden Gewinn. Dabei kann es sich um die Miete von Computern, Telefonen oder Drucker handeln. Man kann aber auch Firmenräume etwa in einem Business Center mieten. Wer ein Büro benötigt und die Räume gemietet hat, darf die Miete bei der Steuer absetzen. Der steuersenkende Effekt ist nicht zu unterschätzen. Deshalb gilt bei fast allen Anschaffungen von Selbständigen, dass es steuerlich attraktiver ist, etwas zu mieten als zu kaufen.
Fahrzeugkosten lassen sich absetzen
Wer aus betrieblichen Gründen ein Auto benötigt, sollte dieses leasen. Die Leasingraten lassen sich absetzen, wenn nachweisbar ist, dass das Fahrzeug nur gewerblich genutzt wird und zur Ausübung der betrieblichen Aufgabe erforderlich ist. Die Führung eines Fahrtenbuchs empfiehlt sich, wenn der Wagen auch privat genutzt wird. Im Fahrtenbuch ist genau aufgeführt, wie häufig und über welche Strecken das Auto eingesetzt wird. Für jeden Kilometer, den man dienstlich fährt, sind 30 Cent anzusetzen. Damit sind Benzinkosten, aber auch die Wertminderung des Wagens abgegolten. Wer häufig mit dem Wagen unterwegs ist und das Fahrzeug privat und dienstlich nutzt, erzielt durch die Absetzbarkeit nach der 30-Cent-Regelung häufig interessante Steuereinsparungen. Einfacher aber nicht für jeden Anwendungsfall ideal, ist es das Fahrzeug nach der 1-Prozent-Methode zu versteuern. Dabei muss monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuert werden.
Ausgaben für Firmenfeiern reduzieren den Gewinn
Wer häufiger Kunden zum Essen einlädt, darf die Bewirtungskosten als Betriebsausgaben ansetzen. Auch die Ausgaben für Weihnachtsfeiern sind absetzbar. Wichtig ist nur, dass es sich um einen betrieblichen Anlass handelt. Außerdem muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung vorgelegt werden, damit das Finanzamt die Ausgabe akzeptiert. Wer also seinen Mitarbeitern von Zeit zu Zeit etwas Gutes tun möchte, setzt eine Betriebsfeier an und profitiert ganz nebenbei von dem positiven steuerlichen Effekt.
Wenn Freunde finanziell aushelfen
Gerade in der Gründungsphase müssen Familienangehörige manchmal einspringen und die eine oder andere Ausgabe begleichen. Diese Ausgabe kann man trotzdem bei der Steuer angeben, denn es handelt sich um Kosten für die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit, selbst wenn jemand anders dafür aufgekommen ist. Bei der Steuererklärung sollte man also nicht vergessen, wenn Freunde und Bekannte ausgeholfen haben, denn die Ausgaben haben einen steuersenkenden Effekt, auch wenn man sie nicht selbst getragen hat.
Jobtickets für den Arbeitsweg
Eine bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern beliebte Arbeitgeberleistung ist das Jobticket. Dabei handelt es sich um Monats- oder Jahresfahrkarten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. Sie sind in der Regel sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerfrei. Das Jobticket gilt in steuerlicher Hinsicht als ein Sachbezug des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter. Die Ausgaben für das Jobticket sind als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung abzuziehen. Damit wirken sie sich unmittelbar steuersenkend aus, selbst wenn ein Verkehrsbetrieb dem Arbeitgeber das Ticket zu ermäßigten Kosten zur Verfügung stellt.
Gesundheitskosten sind begrenzt abzugsfähig
Bis zu 500 Euro im Jahr können Unternehmen für jeden Mitarbeiter absetzen, sofern sie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung getroffen haben. Unter gesundheitsfördernde Maßnahmen fallen Kurse, die der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands dienen. Dazu gehören Informationsveranstaltungen zur Änderung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten oder Kurse zur Stressbewältigung und zum Konsum von Suchtmitteln. Der Arbeitgeber darf diese Kurse selbst anbieten, es kommt aber auch die externe Durchführung gegen Rechnungsstellung in Frage. Die Auslagen in Höhe von maximal 500 Euro pro Mitarbeiter wirken in jedem Kalenderjahr erneut steuersenkend. Außerdem sind sie von Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Gerade in kleinen Betrieben oder in Branchen mit einem hohen Mangel an Nachwuchs- und Fachkräften ist die betriebliche Gesundheitsförderung ein sehr beliebtes Instrument der Mitarbeiterbindung, das sich steuerreduzierend für den Arbeitgeber auswirkt.
Die bAV reduziert Steuer und Sozialversicherung
Die gezahlten Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen. Zu unterscheiden ist nach der Art der Finanzierung und nach dem Versorgungsweg. Die betriebliche Altersvorsorge kann durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer finanziert sein, auch eine Aufteilung der Beiträge kommt in Frage. Neben der Steuerersparnis lässt sich durch die Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer eine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge erzielen. Vor allem aber ist die bAV für den Arbeitnehmer als steuerfreier Hinzuverdienst auf lange Sicht ein wertvoller Beitrag zur Altersvorsorge.
Toller Artikel mit wichtigen Tipps und Informationen, die insbesonderen kleinen Unternehmen eine große Hilfe sein werden. Diesbezüglich sollte man sich unbedingt ausführlich informieren.